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Reha-Sport der TSG Weinheim

Reha-Sport

TSG 1862 Weinheim

Was ist Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport bietet die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport die Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Rehabilitationssport kommt grundsätzlich für alle Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung sowie chronisch Kranke in Frage.

Diese gesetzlich definierte Leistung wird unter anderem von Gruppen, die in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes
(DBS) organisiert sind, angeboten. Die Qualität wird durch den Sport empfehlenden Arzt sowie die qualifizierten Trainer sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird in Zusammenarbeit von Arzt und Trainer anhand der Verordnung festgelegt.

Die TSG Weinheim bietet ein umfangreiches Reha-Sportangebot – für die Bereiche Orthopädie und Innere Medizin mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Entscheidend für den Besuch einer Gruppe ist die Diagnose mit der entsprechenden Empfehlung des Arztes.

Reha-Sprechstunde

In der offenen Reha-Sprechstunde werden Sie über das Gruppenprogramm informiert. Nach Vorlage der Verordnung können, je nach Diagnose, geeignete Gruppen besucht werden. Entscheidend für die Gruppenauswahl ist die Indikation (Diagnose) mit der entsprechenden Empfehlung des Arztes, die sich auf der „Ärztlichen Verordnung für Rehabilitationssport“ (Formular 56) oder über die Deutsche Rentenversicherung (Formular G850) befindet.

Die Rehasport-Beratung erfolgt telefonisch unter Telefon: 06201/999522

In den Rehasport-Ferien findet keine Sprechstunde.

Reha-Sport
Hector Sport-Centrum
Waidallee 2/1, 69469 Weinheim
Tel.: 06201/999522
Fax: 06201/999520
E-Mail: rehasport@tsg-weinheim.de

Medizinische Leitung Herzsport
Peter Winkler

 

 

Reha-Sport bei der TSG

Die TSG hält sich streng an alle Vorgaben, was vor allem auch die Qualitätssicherung und die Finanzierung betrifft. So liegt für alle Angebote die Anerkennung des Fachverbandes vor. Diese Zertifizierung ist Voraussetzung für die Abrechnung mit den Krankenkassen/Kostenträgern.

Die Reha-Sportgruppen finden montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:45 Uhr im Weinheimer Sport- und Bewegungszentrum (über dem Hallenbad Weinheim, Mannheimer Str. 11) und im Hector Sport-Centrum (Waidallee 2/1) statt.

In der offenen Reha-Sprechstunde werden Sie über das Gruppenprogramm informiert. Nach Vorlage der Verordnung können, je nach Diagnose, geeignete Gruppen besucht werden. Entscheidend für die Gruppenauswahl ist die Indikation (Diagnose) mit der entsprechenden Empfehlung des Arztes, die sich auf der „Ärztlichen Verordnung für Rehabilitationssport“ (Formular 56) oder über die Deutsche Rentenversicherung (Formular G850) befindet.

Die Gruppen sind auf bestimmte Zeiten festgelegt. Ausnahmen sind nach Absprache möglich, z.B. Gruppenwechsel bei Schichtarbeitern.

Die Vereinsmitgliedschaft der Reha-Sport-Teilnehmer ist von den Kostenträgern und Anbietern gewünscht, aber keine Einstiegsvoraussetzung – der Besuch der Reha-Sportgruppen (i.d.R. 1-2x Woche) ist kostenlos, sofern die Verordnung von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Um eine Besserung der Beschwerden zu erreichen, ist eine regelmäßige Gruppenteilnahme unumgänglich. Sollten man eine längere Zeit am Reha-Sport nicht teilnehmen können, ist eine Abmeldung beim Kursleiter oder per E-Mail erforderlich.

Auch nach beendeter Reha-Sport-Verordnung gibt es verschiedene Möglichkeiten bei der TSG sportlich aktiv zu bleiben. Gerne werden Sie in einem persönlichen Gespräch individuell beraten. Ebenso haben Reha-Sportler für die Aufnahme im Hector Sport-Centrum Sonderkonditionen.

Reha-Sport-Gruppen bei der TSG
  • Asthma-/ Atemwegsbeschwerde-Gruppe
  • Herzsportgruppen
  • Hüft- und Kniegruppen / Hüft- und Knieschule
  • HWS-Schulter/Nacken-Gruppen
  • Kraft-Koordination-Beweglichkeitsgruppen (KKB)
  • KKB + Cycling
  • KKB + Smovey
  • Medical Cycling
  • Nordic Walking
  • Osteoporose-Gruppen
  • Rückentraining und Wirbelsäulengruppen
  • Sport nach Krebs
  • Stuhlgymnastik
Die Grundidee

Wie vom DBS und den Kostenträgern vorgesehen, ist der Rehabilitationssport bei der TSG 1862 Weinheim für die Teilnehmer mit entsprechender ärztlicher Verordnung ohne Zuzahlung möglich. 

Regelfall:

  • Die Teilnehmer an den Rehabilitationssportangeboten der TSG 1862 Weinheim haben die Möglichkeit im Zeitraum von 18 Monaten 50 Unterrichtseinheiten wahrzunehmen, je nach Verordnung 1 oder 2x/Woche, im Gymnastikraum/Halle oder im WSBZ (HSC oder HaWei)
  • Bei bestimmten Indikationen (s. Rahmenvereinbarung Nr. 4.4.1) können auch 120 UE in 36 Monaten in Anspruch genommen werden.

Die Vereinsmitgliedschaft ist keine Voraussetzung für die Teilnahme! 
Anschlussangebote, die über diese Dauer von 18 Monaten / 36 Monaten hinausgehen, bedürfen der Zuzahlung bzw. entsprechenden Vereinszugehörigkeit.

Der Verein orientiert bei der Durchführung an den Vorgaben des DBS (Deutscher Behinderten Sportverband) und somit dem Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e.V. als zuständigem Landesverband.

Demnach gilt für die TSG die dort verankerte Definition:
Rehabilitationssport
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sportes ganzheitlich auf Menschen mit oder mit drohender Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. 
Die Qualität wird durch die betreuende Kollegin/den betreuenden Kollegen und die Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehabilitationssports anhand ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festlegen.
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein.

Ziel ist ihre Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, die eigene Verantwortlichkeit des behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining – z.B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten – zu motivieren (DBS, 2009/10).

Wir möchten den in der TSG aktiven Teilnehmern der Rehabilitationssportangebote im Anschluss an eine ambulante oder stationäre Rehabilitation die Möglichkeit bieten eigenverantwortlich für ihre Gesundheit aktiv zu werden. Möglichkeiten ergeben sich für temporär erkrankte Personen ebenso wie für chronisch Kranke.

Was heißt das denn nun wirklich?
Zunächst einmal ist Rehabilitationssport “Sport”. Hier werden in der Gruppe Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Die Gruppe spielt dabei eine große Rolle, denn der Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben, ist besonders wichtig und unterstützt positiv den Prozess und das Erreichen des Ziels der Rehabilitation sowie dessen Sicherung. 

Die Teilhabe an der Gesellschaft und deren Einschränkung ist ein wesentliches Element bei der Betrachtung einer Behinderung. Hilfestellung bei der Beschreibung einer Einschränkung bietet die auf der Ebene der World Health Organization (WHO) entwickelte International Classification of Functioning (ICF). Der ICF ist die Nachfolgerin der International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (ICIDH) von 1980. Das bio-psycho-soziale Modell, das in Ansätzen der ICIDH unterlag, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. Weitere Informationen und einen Entwurf des ICF in Deutscher Sprache erhält man auf der Seite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. In Deutschland wird der Begriff der Behinderung im § 2 SGB IX definiert. 

Reha-Sport für Personen mit geistiger Behinderung

In Kooperation mit der Lebenshilfe finden verschiedene Gruppen für geistig behinderte Menschen in der Maria-Montessori-Schule statt.

Informationen und Teilnahmevoraussetzungen erteilt die Lebenshilfe, Lebenshilfe – IKB, Moltkestraße 30, 69469 Weinheim, info@lebenshilfe-weinheim.de

Ferientermine

Weihnachten 23/24
25.12.23 – 5.1.2024

Fasching
8. / 9.2.2024

Ostern
1. – 5.4.24

Pfingsten
27. – 31.5.24

Sommer
12. – 30.8.24

Weihnachten 24/25
23.12.24 – 3.1.2025​

 

Während der Ferienzeiten und Feiertage entfallen alle Beratungstermine und Sportgruppen.

 

Impressionen

Reha-Sport in Bewegung